Ihre Hinweise sind uns ein Anliegen

Als international tätiges Familienunternehmen legen wir großen Wert auf ethisches und gesetzeskonformes Verhalten und die Einhaltung von Regelungen. Das eingerichtete Compliance Management System soll ermöglichen, dass Mitarbeiter:innen aber auch Unternehmen und sonstige Organisationen Verstöße gegen geltendes Recht (z.B. Bestechung, Betrug, Verstoß gegen Menschrechte und Umweltvorschriften) oder gegen Lindner interne Vorschriften aufzeigen.

Hinweisgebersystem

Im Rahmen des geltenden HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) wurde eine Compliance Organisation eingerichtet, deren Compliance Beauftragte als neutrale und unabhängige Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Compliance zur Verfügung stehen. Alle Informationen, die unser Compliance Office erhält, werden vertraulich behandelt. Hinweisgeber erhalten rechtzeitig eine Bestätigung über den Eingang ihrer Meldung und werden ordnungsgemäß über die Untersuchung und deren Ergebnisse informiert. Niemand, der in gutem Glauben einen vermuteten Compliance-Verstoß meldet, muss Nachteile befürchten, selbst wenn sich der vermutete Verstoß als ungerechtfertigt herausstellt.

Bei Hinweisen auf mögliche Gesetzesverstöße, die ein Unternehmen der Lindner-Gruppe weltweit betreffen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, uns Ihren Hinweis zu senden.

Dazu sind folgende Meldekanäle verfügbar:

  • Meldung per E-Mail an die Compliance Organisation der Lindner-Gruppe: E-Mail: compliance@lindner.com
  • Meldung per Brief an

    Lindner Recyclingtech GmbH
    zH Compliance Manager
    Manuel-Lindner-Strasse 1
    9800 Spittal/Drau
    Austria
     
  • Meldungen von Mitarbeitern der Lindner-Gruppe an die Geschäftsführung, den Vorgesetzten, den (Group-) Compliance Officer oder sonst benannten Ansprechpartner des jeweiligen Tochterunternehmens z.B. im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.

Wir werden den Vorgang sorgfältig prüfen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Im Rahmen einer Verfahrensordnung haben wir die internen Verantwortlichkeiten und den Umgang mit Hinweisen und Beschwerden festgeschrieben.

Good to know

Zu welchen Themen kann eine Compliance-Meldung abgeben werden?
Grundsätzlich können Sie Meldungen zu allen Verstößen gegen gesetzliche und unternehmensinterne Regelungen abgeben. Immer wenn Sie solche Verstöße sehen oder vermuten, steht Ihnen dieses Hinweisgebersystem zur Verfügung.

Das System ist insbesondere für Meldungen aus den folgenden Bereichen konzipiert:

  • Menschenrechte
  • Wettbewerbswidriges Verhalten
  • Korruption & Bestechung
  • Interessenkonflikte
  • Missbrauch von Unternehmenseigentum
  • Informationssicherheit und Datenschutz
  • Business Operations
  • Anderes Verhalten (z.B. Belästigung oder Diskriminierung)